Besonderen Bedingungen –
KI & Automationsleistungen finalisieren

1. Anwendungsbereich

Diese Besonderen Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HF3 GmbH (nachfolgend „HF3“) die Erbringung von Leistungen im Bereich:

  • KI-gestützter Systeme und Anwendungen,
  • Automations- und Workflow-Lösungen,
  • Prozessautomatisierung, Integrationen und Schnittstellen,
  • Einrichtung, Konfiguration, Anpassung und Betrieb entsprechender Systeme.

Sie gelten für sämtliche KI- und Automationsleistungen von HF3, unabhängig davon, ob diese im Rahmen eines Projektauftrags, als einmalige Dienstleistung oder im Zusammenhang mit Hosting- oder Managed-Services erbracht werden.

Im Falle von Widersprüchen gilt die in den AGB festgelegte Rangfolge der Vertragsdokumente.

2. Leistungscharakter und Abgrenzung

HF3 erbringt KI- und Automationsleistungen ausschliesslich als Dienstleistungen.

HF3 schuldet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

  • keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder funktionalen Erfolg,
  • keine fehlerfreien, vollständigen oder korrekten Ergebnisse,
  • keine Garantie für bestimmte Entscheidungen, Prognosen oder Resultate,
  • keine dauerhafte Verfügbarkeit oder Weiterentwicklung eingesetzter Systeme.

KI- und Automationsleistungen stellen insbesondere keine Beratung im rechtlichen, steuerlichen, medizinischen oder vergleichbaren regulierten Sinne dar.

3. Einsatz von KI-Systemen und Automationen

HF3 kann im Rahmen ihrer Leistungen eigene sowie Drittsoftware einsetzen, insbesondere:

  • Automations- und Workflow-Software (z. B. n8n),
  • KI-Modelle und KI-gestützte Anwendungen,
  • Schnittstellen, APIs und externe Dienste.

Die Auswahl, Konfiguration und Nutzung solcher Systeme erfolgt im Auftrag und im Verantwortungsbereich der Kundschaft.

HF3 stellt diese Systeme nicht als eigene Plattform, Software-as-a-Service (SaaS) oder Mehrmandantenlösung zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Lizenz- und Nutzungsverantwortung

Die Nutzung von im Rahmen der KI- und Automationsleistungen eingesetzter Software unterliegt ausschliesslich den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.

Dies gilt insbesondere für:

  • Open-Source-Software,
  • Source-Available-Software,
  • Software unter Sustainable-Use-Lizenzmodellen (z. B. n8n).

HF3:

  • überträgt keine Nutzungs- oder Lizenzrechte,
  • übernimmt keine Verantwortung für Lizenzbedingungen oder deren Änderungen,
  • übernimmt keine Haftung für Lizenzverstösse der Kundschaft.

Die Kundschaft ist allein verantwortlich für die lizenzkonforme Nutzung der eingesetzten Systeme.

5. Verantwortung für Inhalte, Daten und Ergebnisse

Die Kundschaft ist allein verantwortlich für:

  • die eingebrachten Inhalte, Daten, Prompts und Konfigurationen,
  • die Rechtmässigkeit der verarbeiteten Daten, insbesondere personenbezogener Daten,
  • die Nutzung, Bewertung und Weiterverwendung der durch KI- oder Automationssysteme erzeugten Ergebnisse.

HF3 übernimmt insbesondere keine Gewähr oder Haftung für:

  • inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Ergebnissen,
  • Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck,
  • Fehlentscheidungen, Fehlinterpretationen oder wirtschaftliche Nachteile,
  • rechtliche Konsequenzen aus der Nutzung von KI-Ergebnissen.

KI-basierte Ergebnisse dienen ausschliesslich der Unterstützung und ersetzen keine fachliche Prüfung durch die Kundschaft.

6. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die ordnungsgemässe Erbringung der KI- und Automationsleistungen setzt voraus, dass die Kundschaft:

  • klare Anforderungen und Zielsetzungen definiert,
  • erforderliche Daten, Zugänge und Informationen rechtzeitig bereitstellt,
  • Ergebnisse prüft und freigibt,
  • gesetzliche, regulatorische und interne Vorgaben einhält.

HF3 haftet nicht für Verzögerungen, Mängel oder Fehlfunktionen, die auf unzureichende oder fehlerhafte Mitwirkungen der Kundschaft zurückzuführen sind.

7. Änderungen, Weiterentwicklung und Betrieb

KI- und Automationssysteme unterliegen technischen, rechtlichen und funktionalen Veränderungen.

HF3 übernimmt keine Pflicht zur:

  • laufenden Anpassung an neue gesetzliche oder regulatorische Anforderungen,
  • Aktualisierung oder Weiterentwicklung eingesetzter KI-Modelle oder Automationen,
  • Überwachung von Änderungen externer Dienste oder APIs,

sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Haftungsausschlüsse und Haftungsabgrenzung

HF3 erbringt KI- und Automationsleistungen ausschliesslich als Dienstleistungen im Sinne einer fachgerechten und sorgfältigen Leistungserbringung.

HF3 haftet insbesondere nicht für:

  • die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von durch KI- oder Automationssysteme erzeugten Ergebnissen,
  • Fehlentscheidungen, Fehlinterpretationen oder wirtschaftliche Nachteile, die auf automatisierten Prozessen oder KI-gestützten Ergebnissen beruhen,
  • die Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck,
  • indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn,
  • rechtliche, regulatorische oder wirtschaftliche Konsequenzen aus der Nutzung von KI- oder Automationssystemen.

KI-gestützte Ergebnisse dienen ausschliesslich der Unterstützung der Kundschaft und ersetzen keine fachliche, rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Prüfung.

Die Haftung von HF3 richtet sich im Übrigen ausschliesslich nach den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

9. Beendigung von KI- und Automationsleistungen

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses:

  • endet die Nutzung der durch HF3 erbrachten KI- und Automationsleistungen,
  • besteht kein Anspruch auf Weiterbetrieb,
  • obliegt die Sicherung von Konfigurationen, Workflows und Daten der Kundschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Verweis auf Acceptable Use Policy

Die Nutzung der KI- und Automationsleistungen unterliegt zusätzlich der Acceptable Use Policy (AUP) von HF3 in der jeweils gültigen Fassung.

Ein Verstoss gegen die AUP kann zur Einschränkung, Sperrung oder Beendigung der Leistungen führen.


Stand: 01.12.2025 / v2025.12.1